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   BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 51.76   

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https://dejure.org/1980,2590
BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 51.76 (https://dejure.org/1980,2590)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1980 - 1 C 51.76 (https://dejure.org/1980,2590)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1980 - 1 C 51.76 (https://dejure.org/1980,2590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der weinbergmäßigen Neuanpflanzung von Weinreben - Wahrscheinlichkeit einer Unterschreitung des Mindestmostgewichts von 75 Grad Öchsle im zehnjährigen Durchschnitt - Einschätzung der Kaltluftbeeinflussung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1981, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 51.76
    Er bringt vor, die geltende Weinanbauregelung sei verfassungswidrig, weil sie sich entgegen der vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] aufgestellten Forderung nicht an den Vorschriften des Weingesetzes orientiere und daher eine übermäßige Einschränkung des Eigentumsrechts darstelle.

    Gemäß einem der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] [155]) als legitim anerkannten wirtschaftspolitischen Ziele des Weinwirtschaftsgesetzes soll der Gebrauch der Erhöhungsermächtigung dazu dienen, die Qualität des deutschen Weines zu steigern.

    Gleichzeitig beschränkt aber die Kernbestimmung des § 1 WWiG zur Vermeidung einer mit Art. 14 GG unvereinbaren übermäßigen Belastung der Grundstückseigentümer (vgl. BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] [156 ff.]) die gesetzgeberische Zwecksetzung des Weinwirtschaftsgesetzes auf den Ausschluß ungeeigneter Böden.

    Der Verordnungsgeber muß sich infolgedessen bei seiner Entscheidung an die natürlichen Mindestalkoholgehalte der nationalen und europäischen Vermarktungsregelung orientieren, wie dies zuvor bereits entsprechend der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Forderung (BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] [159]) der Gesetzgeber zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 14 GG bei der Festsetzung der Mindestmostgewichte nach § 1 Abs. 2 WWiG getan haben muß.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. Februar 1967 - 1 BvL 17/63 - (BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63]) § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WWiG für verfassungsmäßig erklärt und dabei insbesondere die vorgenannte Bestimmung als mit Art. 14 GG vereinbar betrachtet.

    Mittelbar hat das Bundesverfassungsgericht auch gebilligt, daß entsprechend der Regelung des § 1 Abs. 2 WWiG das Mindestmostgewicht den Maßstab für die Anbaueignung bildet, da nur bei Annahme einer diesbezüglichen Billigung die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Forderung verständlich ist, die Mindestmostgewichte des § 1 Abs. 2 WWiG mit den Vorschriften des Weingesetzes abzustimmen (vgl. BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] [159]).

  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 98.82

    Rechtsmittel

    Die von dem Kläger erwähnten Ausführungen imSenatsurteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 51.76 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 10) betrafen die Frage, welche Grenzen der Verordnungsgeber einhalten mußte, wenn er in Ausnutzung der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 WWiG a.F. die Mindestmostgewichte des § 1 Abs. 2 WWiG a.F. erhöhte.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 99.82

    Rechtsmittel

    Die von der Klägerin erwähnten Ausführungen imSenatsurteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 51.76 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 10) betrafen die Frage, welche Grenzen der Verordnungsgeber einhalten mußte, wenn er in Ausnutzung der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 WWiG a.F. die Mindestmostgewichte des § 1 Abs. 2 WWiG a.F. erhöhte.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 97.82

    Rechtsmittel

    Die von dem Kläger erwähnten Ausführungen imSenatsurteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 51.76 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 10 betrafen die Frage, welche Grenzen der Verordnungsgeber einhalten mußte, wenn er in Ausnutzung der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 WWiG a.F. die Mindestmostgewichte des § 1 Abs. 2 WWiG a.F. erhöhte.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 103.82

    Rechtsmittel

    Die von dem Kläger erwähnten Ausführungen imSenatsurteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 51.76 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 10) betrafen die Frage, welche Grenzen der Verordnungsgeber einhalten mußte, wenn er in Ausnutzung der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 WWiG a.F. die Mindestmostgewichte des § 1 Abs. 2 WWiG a.F. erhöhte.
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